Rechtsgebiet
Nachbarrecht in Frankfurt am Main
Beratung und Vertretung bei Streit unter Nachbarn.
Grenzabstände, Bäume und Hecken
Wie weit ein Baum, ein Strauch oder eine Hecke von der Grenze entfernt stehen muss, richtet sich in Hessen nach Art und Wuchskraft der Pflanze (§ 38 Hessisches Nachbarrechtsgesetz). Entscheidend ist die Zeit: Der Anspruch auf Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhoben wird (§ 43 HessNRG). Ich prüfe, ob der Abstand eingehalten ist und ob Ihr Anspruch überhaupt noch besteht.
Überbau und Grenzbebauung
Steht ein Bauteil über der Grenze, kommt es darauf an, ob der Überbau auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und ob der Nachbar sofort widersprochen hat (§ 912 BGB). Ich kläre die Rechtslage, sichere Ihre Rechte durch rechtzeitigen Widerspruch und verhandle über Beseitigung oder eine Überbaurente.
Lärm, Gerüche und andere Immissionen
Nicht jede Störung muss hingenommen werden, und nicht jede lässt sich abwehren: Maßstab sind die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung und die Ortsüblichkeit (§ 906 BGB). Ich bewerte Lärmprotokolle, Gutachten und die Lage vor Ort und mache Unterlassung oder Ausgleich geltend.
Notwegerecht und Wegerechte
Fehlt einem Grundstück die Verbindung zum öffentlichen Weg, kann der Nachbar verpflichtet sein, einen Notweg gegen Rente zu dulden (§ 917 BGB). Ich prüfe die Voraussetzungen und sichere Wegerechte dauerhaft ab, etwa durch eine Grunddienstbarkeit.
Einigung statt Prozess
In Hessen ist vor vielen nachbarrechtlichen Klagen ein Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle vorgeschrieben (§ 15a EGZPO mit dem Hessischen Schlichtungsgesetz); für reine Zahlungsansprüche gilt das nicht. Weil Nachbarn auch nach dem Verfahren nebeneinander wohnen, suche ich zuerst die tragfähige Einigung und führe den Prozess, wenn sie nicht zustande kommt.
Häufige Fragen
Die Äste vom Nachbargrundstück ragen herüber. Darf ich sie abschneiden?
Unter Umständen ja: Beeinträchtigen die überhängenden Zweige die Nutzung Ihres Grundstücks, dürfen Sie sie abschneiden, wenn Sie dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und diese verstrichen ist (§ 910 BGB). Schutzvorschriften für Bäume, etwa eine kommunale Baumschutzsatzung oder die Schonzeit des Naturschutzrechts, gelten daneben weiter.
Muss ich vor einer Klage gegen meinen Nachbarn einen Schlichtungsversuch machen?
In Hessen bei vielen nachbarrechtlichen Streitigkeiten ja: Geht es etwa um Immissionen, überhängende Zweige oder Ansprüche aus dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz, ist eine Klage erst zulässig, wenn vorher vor einer anerkannten Gütestelle eine Einigung versucht wurde (§ 15a EGZPO mit dem Hessischen Schlichtungsgesetz). Für reine Zahlungsansprüche gilt das nicht.
Wie viel Lärm vom Nachbarn muss ich hinnehmen?
Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden, wesentliche nur, wenn sie ortsüblich sind und sich nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verhindern lassen (§ 906 BGB). Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung ist dafür oft das wichtigste Beweismittel.
Was ist ein Notwegrecht?
Fehlt einem Grundstück die für seine ordnungsmäßige Benutzung notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer verlangen, dass die Nachbarn die Benutzung ihrer Grundstücke für den Weg dulden, gegen eine Geldrente (§ 917 BGB). Auf Dauer ist ein vereinbartes und im Grundbuch eingetragenes Wegerecht meist die bessere Lösung.
Ihr Anliegen
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz per E-Mail, rufen Sie an oder buchen Sie direkt einen Termin. Sie erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Antwort.